Wegfall der Gewässerreinigungspflicht ab 2019
Ab dem 01.01.2019 entfällt die Pflicht zur Teilnahme an Gewässerreinigen des Vereins. Um die Pflege und Reinigung der übertragenen Gewässerabschnitte in gleicher/besserer Qualität sicherzustellen, wird die Aufgabe an Dritte - gem. Versammlungsbeschluss v. 24.11.2018 - vergeben (Outsourcing).