Tangermünder Anglerverein Eisvogel e.V. (TAV)
Tangermünder Anglerverein Eisvogel e.V. (TAV)

Der TAV Eisvogel e.V. - Am Wasser zu Hause, deutschlandweit erfolgreich!

Ergebnisse des Vereinshegeangeln des Stendaler Anglerverein e.V. vom 07.05.2023

Ausschreibung des Vereinshegeangeln 2023
Ausschreibung Vereinsangeln SAV 2023.pdf
PDF-Dokument [116.5 KB]
Auswertung der Mannschaften
08_Mannschaften_Auswertung 07.05.2023.pd[...]
PDF-Dokument [162.9 KB]
Einzelwertung Männer und Frauen
06_Einzelwertung_Auswertung 07.05.2023.p[...]
PDF-Dokument [92.1 KB]

Bitte beachten. Die Termine für die Fischereischeinschulungen 2023 sind da. Einfach links auf den Button.

Kassierung 2023

 

Die Kassierung der Beiträge erfolgt nicht wie früher im ShalomHaus Tangermünde, sondern an jedem Sonnabend zwischen Dezember 2022 und März 2023 von 10.00-11.00 Uhr, in der Garage des Grundstücks Ulrichsstraße 57 in 39590 Tangermünde.

Außerhalb dieser Termine greift die Regelung der Mitgliedsversammlung vom 20.04.2019. (Nachkassierungsgebühr 10,00€)

Es ist soweit. Die neuen Befahrgenehmigungen des ostelbischen Bereichs Fischbeck sind da. Die Genehmigungen sind für 5 Jahre gültig und ab sofort abholbar.

 

 

Wer also bisher keine Genehmigung hatte oder dem Verein neu beigetreten ist,

meldet sich zur Ausgabe der Genehmigung unter 0171-9590079.

Eine kleine Erfolgsgeschichte.........

 

Ihr habt es bestimmt nicht bemerkt, aber unsere Internetseite hat nunmehr über 100000 Zugriffe in den letzten fünf Jahren gehabt.

 

Auf die nächsten fünf Jahre.......

 

 

 

 

Das Verkehrsschild 250 mit Zusatzschild vs. Anglerschaft

 

Darf man in Sachsen-Anhalt auf Wegen, die mit dem Verkehrsschild 250 gesperrt sind und über ein Zusatzschild "Land- und forstwirtschaftl. Verkehr frei" zum Angeln fahren?

 

Die Antwort ist ja, aber........

 

beachtet werden müssen die rechtlichen Grundlagen, wie sie in den u.a. Schriften bestimmt sind.

 

Insbesondere sollten folgende Regelungen Beachtung finden:

 

§24 Abs.3 Satz 1 des LWaldG Sachsen-Anhalt und der Runderlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) vom 25.11.2016, des Landes Sachsen-Anhalt.

Gesetzl. Grundlagen
LWaldG Sachs.-Anh..pdf
PDF-Dokument [6.9 MB]
Sie haben mir ihr Wort gegeben und sich daran gehalten!
 
Am letzten Wochenende fand eine private Rave-Party an der Elbe im Bereich der von uns betreuten Gewässerbereiche statt. Die Party war anscheinend gut, denn die Spuren einer großen Besucherschar waren unübersehbar. Auch die Musik war wohl gut, denn ich hatte einige Anrufe von euch, in denen ihr euch über die Lautstärke, aber weniger über die Qualität beschwert habt. Ihr seid wohl doch alle Raver im Herzen und habt nicht vergessen, dass Leben Spaß machen kann……
Wenn man jetzt beginnen würde aufzuzählen, was rechtlich nicht in Ordnung war, so käme bestimmt einiges zusammen. Genau das möchte ich aber nicht tun und die Gelegenheit nutzen, um auf ein anderes Problem hinzuweisen.
Tangermünde hat unwahrscheinlich viel zu bieten, worüber wir uns im Klaren sind. Was aber wie vielerorts fehlt, sind Möglichkeiten für Gruppen sich abseits von Mieträumen im Freien offiziell und unbehelligt zu treffen, auch mal Laut und etwas länger Musik zu hören, zu quatschen und einfach mal das Leben zu genießen. Genau darum sind die Leute an die Elbe ausgewichen und haben ihr „Ding“ gemacht. Hier muss einfach noch mehr passieren.
Ich möchte aber an dieser Stelle etwas tun, was auch mal ausgesprochen werden muss. Ich habe von den Feiernden das Versprechen bekommen, dass die Örtlichkeit so aufgeräumt wird, wie sie vorher war. Sie haben Wort gehalten, dafür meinen Dank und Respekt, denn das gegebene Wort zu halten, ist heute nicht mehr selbstverständlich. Falls also jemand der Partygänger diese Zeilen ließt oder davon erfährt. Für mich als Vorsitzenden des TAV Eisvogel e.V. ist die Sache abgehakt.
 
Noch ein Tipp im Sinne der Sache.
Wer einen kennt der auf der Party war richte ihm bitte aus, dass über das ShalomHaus Tangermünde eine Wiese bezogen werden kann, auf welcher rechtlich sicher eine Party für die läppische Anmeldesumme von 30,00€ stattfinden kann. Ohne Stress und Polizei.

 

Hallo Vereinsmitglieder-, Sponsoren und Freunde des Vereins!

 

Am 26.09.2020 ab 17.00 Uhr führen wir

ein gemeinsames Paarangeln durch,

in dessen Anschluss wir das Vereinsangeljahr 2020 bei Bier

und Spanferkel auf dem Gelände des Wassersportvereins

am Bootshaus ausklingen lassen möchten.

 

Die Veranstaltung soll im Rahmen der aktuellen Richtlinien und Einschränkungen bezüglich der Corona-Pandemie erfolgen,

sodass hier besondere Vorkehrungen zu treffen sind, welche wir auch einhalten und umsetzen möchten.

 

Wer Interesse hat, an unserem gemütlichen Zusammensein teilzunehmen, meldet sich bitte beim Vereinsvorsitzenden.

Angelcamp Wischer 2020

 

Hallo Sportfreunde, wie in den vergangenen Jahren haben wir auch in diesem Jahr ein Angelcamp durchgeführt. Mit insgesamt 12 Kids waren wir für vier Tage in Wischer und hatten eine tolle Zeit. Neben dem Angeln gab es u.a. ausgedehnte Waldwanderungen, Fahrradtouren, Fernsehabende und das Baden kam natürlich auch nicht zu kurz.

 

Allen beteiligten insb. aus dem Verein, möchte ich meinen ganz persönlichen Dank aussprechen und hoffe, wir sehen uns wieder zu

#Constanze 2020.

Befahrgenehmigung des LSG "Elbtalaue" und des Vogelschutzgebietes (SPA) "Elbaue Jerichow"

Ab dem 10.06.2020, liegt unserem Verein die Genehmigung zum Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen in den o.g. Schutzgebieten bis zum 30.06.2025 vor.

 

 

Bestandteile der Genehmigung

 

1. Befahr- und Parkerlaubnis

2. Liste der Vereinsmitglieder, welche die Befahrgenemigung nutzen möchten

3. Hinweisschreiben zum Verhalten in den o.g. Schutzzonen

4. Kartenausschnitt mit Teilen der o.g. Schutzgebiete zur genehmigten Wegführung

5. Bescheid zur Genehmigung

6. Datenschutzbestimmungen

7. Kostenfestsetzungsbescheid

 

Die Genehmigung enthält u.a. eine Karte (Pkt. 4), welche die Zufahrt zu den Angelstrecken als blaue Wegmarkierung aufzeigt. Neben dem aufgezeigten Weg, ist die Zufahrt zu den Angelstrecken weiterhin über Wege und Straßen möglich, welche dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Dies geht aus Entscheidung zur Genehmigung Az: 73-ga-2020-70897 Anstrich I, Abs. 1 hervor.

Nach meiner Kenntnis betrifft das im vorliegenden Fall keine Straße (auch nicht die alte Fährstraße), sodass ihr unbedingt die genehmigte Zufahrt (blaue Markierung) benutzen solltet.

 

 

Vom Angler vor Ort mitzuführende Bestandteile der Genehmigung

 

Befahr- und Parkerlaubnis (Pkt.1)

 

Hinweisschreiben zum Verhalten in den o.g. Schutzzonen (Pkt. 3)

 

Kartenausschnitt mit Teilen der o.g. Schutzgebiete zur genehmigten Wegführung (Pkt. 4)

 

 

Beschaffung der vom Angler mitzuführenden Genehmigungsbestandteile

 

Das Hinweisschreiben wie auch den Kartenausschnitt zur genehmigten Wegführung stelle ich mit diesem Artikel online. Die Befahr- und Parkerlaubnis ist personalisiert auszugeben, welches in einem besonderen Verfahren geschieht.

Angler unseres Vereins, welche die Befahr- und Parkerlaubnis erlangen möchten, wenden sich bitte per E-Mail, Handy oder auf andere Weise persönlich an den Vereinsvorsitzenden. Nach erfolgter Legitimation bekommt der Angler einen Termin, eine E-Mail oder WhatsApp, um die Befahr- und Parkerlaubnis und seine persönlichen Legitimationsnummer in Empfang zu nehmen.

 

Wichtig!

 

Die Befahr- und Parkerlaubnis ist nur wirksam, mit der zugehörigen persönlichen Legitimationsnummer.

 

 

Mit einem freundlichen "Petri Heil" euer Dirk Schulz

 

Verhaltenshinweise in den Schutzgebieten
Hinweise.pdf
PDF-Dokument [400.1 KB]
Karte mit der genehmigten Wegeführung
Zuwegungskarte.pdf
PDF-Dokument [474.8 KB]

Gewässersperrung

Ein freundliches Hallo in die Anglerschaft.

 

Folgende Gewässer sind ab sofort mit einem Fischereierlaubnisschein (Angelkarte) des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. nicht mehr zu beangeln, da die benannten Gewässer nicht mehr im Gewässerfonds des Deutscher Angelfischerverband e.V. (DAFV) sind.

 

> Henningsches Loch (2-422-8)

> Schwarzes und Knoblauchsches Loch (2-422-5)

> Kälberlanke (2-422-6)

> Erdloch (2-422-9)

> Schanze (2-422-7)

 

Wer dort angeln möchte benötigt nunmehr eine Fischereierlaubnis und Wegebenutzungs-berechtigung vom Fischer Quaschny in Hohengöhren.

 

Die Fischereierlaubnis kostet 25€ pro Jahr, die Wegeberechtigung 5€ für den Zeitraum

von 12 Jahren.

 

Warum das so ist, kann auf Nachfrage der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V. beantworten.

 

Beanglung des Stendaler Stadtsee

 

Der Stendaler AV teil mit, dass der Stadtsee mit sofortiger Wirkung wieder freigegeben ist. Viele Dank nochmal an die Teilnehmer des Sichtungsangelns, welches in nicht unbeträchtlicher Weise zur Freigabe beigetragen hat. ?? 

 

WIR wollen doch schließlich alle nur Angeln. ?


Beachte: Es herrscht ein Anfütterungsverbot!

Natura 2000 - Ihr wollte Informationen? Dann geben wir, was wir haben.......und wir besorgen mehr....

Interaktive Natura 2000 Karten - Wie funktioniert's am Besten!

 

Ein freundliches "Hallo" in die Anglergemeinschaft in Nah und Fern aus Tangermünde.

 

Wie euch bekannt ist, sorgt Natura 2000 in vielerlei Hinsicht für Unmut. Insbesondere fehlende Informationen sind ein Problem. So ist vielen Anglern nicht klar, - wo sie was - dürfen. Ich habe mir mal Gedanken gemacht, wie ich euch ein wenig helfen kann. Darum hier eine kleine Anleitung zur Informationsgewinnung auf aktuellen Karten des Landes Sachsen-Anhalt der Schutzgebiete.

 

Möglichkeit 1:

 

1. Zuerst rot gekennzeichneten Link betätigen.

 

https://www.natura2000-lsa.de/rechtliche-sicherung/natura-2000-landesverordnung/natura-2000-landesverordnung1395.html

 

2. Dann im oberen Suchfeld auf der Internetseite (Lupensymbol halboben rechts) die Stadt oder Region eingeben, in der ihr angeln möchtet.

(Da die angebotenen Gebietskarten sehr umfangreich sind und die Erklärung kausaler Zusammenhänge zu umfangreich und kompliziert wäre, kann ich diesen Weg nur empfehen.)

 

3. Aus der angebotenen Liste der Karten die passende Karte auswählen, ausdrucken und beim Angeln mitführen.

 

 

Möglichkeit 2:

 

1. Zuerst rot gekennzeichneten Link betätigen.

 

https://www.natura2000-lsa.de/rechtliche-sicherung/natura-2000-landesverordnung/

 

dann auf Übersichtskarte (FFH-Gebiete)

 

2. Auf der PDF die richtige Detailkarte heraussuchen und diese ganz unten von der gleichen Internetseite aus dem Verzeichnis der Detailkarten heraussuchen und downloaden.

 

 

 

Völlig klar ist, dass Karten keine Informationen zu Schutzzeiten usw. enthalten. Wir haben uns aber die Arbeit gemacht, um hier für etwas Klarheit zu sorgen.

 

Wie funktioniert's:

 

Grundsätzlich sollte der Angler den §11 der Landesverordnung Natura 2000 kennen, welcher sich insb. mit dem Angeln im o.g. Naturschutzgebiet befasst (Siehe Download LVO_N2000.pdf). Zudem gibt es u.a. "Sonderregeln" in einzelnen SPA (Special Protected Areas), welche ihr ebenso downloaden könnt, wenn ihr die Beschreibung (Möglichkeit 1) oben anwendet. Beispielhaft habe ich einmal die Kurzform der "Sonderregeln" für den Bereich Tangermünde unter dem Downloadlink

- Natura 2000, um Tgmde.pdf - zusammengefasst.

 

 

Sportliche Grüße, Dirk

 

 

LVO_N2000.pdf
PDF-Dokument [430.4 KB]
Natura 2000, um Tgmde.pdf
PDF-Dokument [109.8 KB]
Karte Tangermünde1 Natura.pdf
PDF-Dokument [3.6 MB]
Karte Tangermünde2 Natura.pdf
PDF-Dokument [3.5 MB]
Karte Tgmde-Storkau-Billberge.pdf
PDF-Dokument [3.4 MB]
Billberge-Arneburg.pdf
PDF-Dokument [3.8 MB]
Dalchau-KKW.pdf
PDF-Dokument [3.9 MB]
Karte Schollene Natura.pdf
PDF-Dokument [2.7 MB]

Hallo Sportfreunde, damit ihr an Jaenickes Teichen in Stendal, auch an den richtigen Stellen angelt, solltet ihr euch die beiliegende Karte ausdrucken und diese beim Angeln mitführen.

 

MfG Dirk

Jaenickes Teiche Stendal.pdf
PDF-Dokument [430.3 KB]
Aktuelles Gewässerverzeichnis 2019, mit Kennzeichnung "Wasserfahrzeug erlaubt" und Info's LSG
Gewaesserverzeichnis_2019.pdf
PDF-Dokument [4.0 MB]

Top-News: Ich möchte den Verantwortlichen nicht vorgreifen, aber wie unser Fischer Gernot Quaschny und auch Herr Jarosz vom Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. berichten, ist eine Übergangsregelung zur Beanglung der Fischerstrecken in der Region in greifbarer Nähe. Hiernach soll erreicht werden, dass mit einer Bezuschussung von 15,00€ für den einzelnen Angler, dessen Fischerkarte (also die Angelgenehmigung auf den Gewässern des Fischers) erschwinglich bleibt. Für die kommenden Jahre, wird an einer dauerhaften und belastbaren Lösung gearbeitet. MfG Dirk

Vereinbarungen zum Wegerecht in und um Arneburg-Billberge-Storkau Wichtig! >> ausdrucken und beim Angeln mitführen

Sehr schöne Aktion!

Erik Kramer, passionierter Karpfenangler und Mitglied unseres Vereins, hat heute sehr schöne Grund- und Raubfischruten für unsere Jungangler gespendet. Die Jungs sind so zu hervorragenden Ruten, Bissanzeigern und weiterem Gerät gekommen. Herzlichen Dank noch einmal von mir an den noblen Spender und den Jung`s ein dickes "Petri" mit dem neuen Gerät. cu Dirk

 

Top-News:

 

Hallo Sportfreunde, dass neue Jahr ist noch keine 10 Tage alt und schon gibt es schlechte Nachrichten. Nein, ich meine diesmal nicht NATURA 2000, obwohl das immer noch Reizthema Nummer eins bei mir ist. Wie ein bekannter Berufsfischer mitteilte, hat der LAV Sachsen-Anhalt e.V. die Vereinbarung mit dem Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V. beendet, sodass die Mitglieder unseres Vereins nicht mehr für den ermäßigten Preis von 5,00€ an den Fischergewässern angeln können.

 

Für alle die dennoch eine "Marke" von unserem ortsansässigen Fischer Gernot Quaschny wollen, können diese ab sofort für 40,00€ p.a. erwerben. Ab 2020 würden wir als Verein 5,00€ Rabatt pro Mitglied bekommen, wenn eine größere Gruppe unserer Angler Karten bei ihm kauft. Dann würden wir 35,00€ pro Mitglied und Jahr bezahlen.......

 

Mit sportlichem Gruß, euer Dirk

Zusätzliche Regelung zur Kassierung der Beiträge für das Jahr 2019

 

Der TAV Eisvogel e.V. bietet zusätzlich zu den noch ausstehenden Kassierungsterminen am 25.01. und 29.03.2019 (ShalomHaus Tangermünde) die Möglichkeit, an jedem Samstag zwischen dem 01.01. und 31.03.2019 von 10.00 Uhr -11.00 Uhr seinen Beitrag in der Ulrichsstraße 57 in Tangermünde zu entrichten. Wer dieses Angebot nicht annimmt und trotzdem noch einen Extratermin braucht, kann diesen gegen einen Aufschlag von 5,00€ per Telefon absprechen und erhalten.

Online-Kassierung

 

Ab sofort besteht die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag zu überweisen und die Formalitäten "Online" zu erledigen. Wie das geht, findet ihr wenn ihr links den Button "Online-Kassierung" drückt.

 

Wegfall der Gewässerreinigungspflicht ab 2019

 

Ab dem 01.01.2019 entfällt die Pflicht zur Teilnahme an Gewässerreinigen des Vereins. Um die Pflege und Reinigung der übertragenen Gewässerabschnitte in gleicher/besserer Qualität sicherzustellen, wird die Aufgabe an Dritte - gem. Versammlungsbeschluss v. 24.11.2018 - vergeben (Outsourcing).

 

6. Friedfischangeln in 2019 - Feederangeln

 

In 2019 wollen wir für interessierte Sportfreunde ein sechstes Angeln anbieten. Es wird ein ausschließliches Feederangeln sein. Der Termin wurde bei der Mitgliederversammlung am 24.11.2018 auf den 19.10.2019 ab 08.00 Uhr festgelegt.

Natura 2000 in und um Tangermünde

 

Hallo Sportfrende, ab dem 01.01.2019 tritt die Verordnung zu Natura 2000 in Kraft. Wir werden dann sehen und erleben, wie sich die eingeführten Einschränkungen auf unser Hobby auswirken. Ich habe die Umsetzung von Natura 2000 von Beginn an sehr skeptisch betrachtet und für mich festgestellt, dass soetwas was uns Anglern widerfahren ist, politisch und gesellschaftlich nicht konsequenzlos bleiben wird. Gruß Dirk

Der TAV Eisvogel e.V. unterstützt aktiv die Unterschriftenaktion des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V. gegen ein Angelverbote an der Elbe.

Der TAV Eisvogel e.V. im Wandel der Jahre

Kindergartengruppe Lanzelot versendet eine Flaschenpost

25. Mai 2017
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Fangkarte "to go"

13. Jan. 2016
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Mal eine etwas andere Info: Habt ihr gewusst, dass es einen Bußgeldkatalog für Angler gibt? Hier ist er.

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+49 171-9590079

 

E-Mail: schulz-tangermuende@web.de

 

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